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   BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 55/19   

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BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 55/19 (https://dejure.org/2023,5892)
BAG, Entscheidung vom 29.03.2023 - 5 AZR 55/19 (https://dejure.org/2023,5892)
BAG, Entscheidung vom 29. März 2023 - 5 AZR 55/19 (https://dejure.org/2023,5892)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel Ia-VO, im Folgenden EuGVVO), Art. 66 Abs. 1 EuGVVO, Abschni... tt 5 der EuGVVO, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 BGB, § 256 Abs. 1 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 256 ZPO, Art. 8 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (im Folgenden Rom I-VO), Art. 1 Abs. 1 Rom I-VO, Art. 28 Rom I-VO, Art. 1 Abs. 4 Satz 1 Rom I-VO, Art. 8 Rom I-VO, Art. 20 Abs. 1 EuGVVO, Art. 45 AEUV, Abs. 4 Rom I-VO, Art. 8 Abs. 2 Satz 1 Rom I-VO, Art. 8 Abs. 4 Rom I-VO, Art. 30 Abs. 2 Halbs. 2 EGBGB, Art. 6 Abs. 1 Rom I-VO, § 184 Satz 1 GVG, §§ 133, 157 BGB, § 313 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 BGB, §§ 72, 74 ZPO, § 68 ZPO, § 305c Abs. 2 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, § 138 Abs. 2 ZPO, § 366 Abs. 1 BGB, Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Rom I-VO, Art. 8 Abs. 1 Satz 2 Rom I-VO, § 615 BGB, §§ 293 ff. BGB

  • Wolters Kluwer

    Patronats- oder Schirmherrenvereinbarung einer Konzern-Obergesellschaft für Forderungen eines Arbeitnehmers gegen eine Untergesellschaft; Unionsrechtliches Verständnis zum Begriff "Arbeitsverhältnis"; Rechtswegzuständigkeit für Forderungen des Sicherungsempfängers gegen ...

  • rewis.io

    Rechtswegzuständigkeit - internationale Zuständigkeit

  • Betriebs-Berater

    Rechtswegzuständigkeit - internationale Zuständigkeit - Auslegung einer Schirmherrenvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Patronats- oder Schirmherrenvereinbarung einer Konzern-Obergesellschaft für Forderungen eines Arbeitnehmers gegen eine Untergesellschaft; Unionsrechtliches Verständnis zum Begriff "Arbeitsverhältnis"; Rechtswegzuständigkeit für Forderungen des Sicherungsempfängers gegen ...

  • datenbank.nwb.de

    Rechtswegzuständigkeit - internationale Zuständigkeit

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Internationale Zuständigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Deutscher Arbeitnehmer - Schweizer Arbeitgeberin

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Haftung für offene Gehaltszahlungen - per Patronatserklärung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Haftung aus einer Patronatserklärung - und die deutsche Arbeitsgerichtsbarkeit

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Rechtswegzuständigkeit - internationale Zuständigkeit - Patronatsvereinbarung - Antrittsprämie - Annahmeverzugsvergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2023, 1265
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (30)

  • EuGH, 20.10.2022 - C-604/20

    ROI Land Investments - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit

    Auszug aus BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 55/19
    Hierzu ist das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 20. Oktober 2022 (- C-604/20 - [ROI Land Investments]) ergangen.

    Das ergibt die Prüfung der in diesem Rechtsstreit gegebenen Sachverhaltsumstände unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gerichtshofs der Europäischen Union aus der Entscheidung vom 20. Oktober 2022 (- C-604/20 - [ROI Land Investments] Rn. 35; verfehlt die Kritik von Junker EuZA 2021, 234 ff. zur Notwendigkeit des Vorabentscheidungsersuchens) .

    (1) Die in der Verordnung nicht ausdrücklich definierten Rechtsbegriffe "individueller Arbeitsvertrag", "Arbeitgeber" und "Arbeitnehmer" sind, damit eine einheitliche Anwendung der mit ihr aufgestellten Zuständigkeitsvorschriften in allen Mitgliedstaaten gewährleistet ist, autonom auszulegen (EuGH 20. Oktober 2022 - C-604/20 - [ROI Land Investments] Rn. 28 f.) .

    (2) Zur Bestimmung der internationalen Zuständigkeit nach Art. 21 Abs. 1 Buchst. b (i) und Abs. 2 EuGVVO hat der Gerichtshof bei der Beantwortung der Vorlagefrage 1 des Senats betont, dass ein Arbeitsverhältnis ein Unterordnungsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber voraussetze (EuGH 20. Oktober 2022 - C-604/20 - [ROI Land Investments] Rn. 32; vgl. auch 9. Juli 2015 - C-229/14 - [Balkaya] Rn. 37; kritisch zur Entscheidung vom 20. Oktober 2022 Ulrici jurisPR-ArbR 2/2023 Anm. 8 zu C I 2 b) .

    Hieraus hat er abgeleitet, dass es für die Anwendbarkeit von Art. 21 Abs. 1 Buchst. b (i) und Abs. 2 EuGVVO in bestimmten Fallkonstellationen ausreicht, wenn zwischen der Person, gegen die sich die geltend zu machenden Ansprüche richten, und dem Anspruchsteller zwar kein förmlicher Arbeitsvertrag, aber dennoch ein Unterordnungsverhältnis besteht (EuGH 20. Oktober 2022 - C-604/20 - [ROI Land Investments] Rn. 36) .

    bb) Unter Berücksichtigung der besonderen Sachverhaltsumstände, die auch der Gerichtshof der Europäischen Union bei der Beantwortung der Vorlagefrage 1 hervorgehoben hat (vgl. EuGH 20. Oktober 2022 - C-604/20 - [ROI Land Investments] Rn. 35) , ist Kapitel II Abschnitt 5 ("Zuständigkeit für individuelle Arbeitsverträge") der EuGVVO auf die vorliegende Patronatsvereinbarung zu erstrecken.

    Da unter Berücksichtigung der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 20. Oktober 2022 (- C-604/20 - [ROI Land Investments] Rn. 35) Kapitel II Abschnitt 5 der EuGVVO auf die Streitigkeit aus der Patronatsvereinbarung zu erstrecken ist (sh. Rn. 21) , gilt entsprechendes für die Bestimmung des auf diese Vereinbarung anwendbaren Rechts nach der Rom I-VO.

    Soweit die Brüssel I-VO durch die EuGVVO (Brüssel Ia-VO) aufgehoben und ersetzt wurde, gilt dieses Ziel der Kohärenz auch in Bezug auf diese Verordnung (EuGH 20. Oktober 2022 - C-604/20 - [ROI Land Investments] Rn. 50; 10. Februar 2022 - C-595/20 - [ShareWood Switzerland] Rn. 34) .

    (3) Das Landesarbeitsgericht, das für die Patronatsvereinbarung vom Vorliegen eines Verbrauchervertrags iSv. Art. 6 Abs. 1 Rom I-VO ausgegangen ist (vgl. hierzu aber EuGH 20. Oktober 2022 - C-604/20 - [ROI Land Investments] Rn. 58) , hat sich folgerichtig mit Art. 8 Abs. 4 Rom I-VO nicht auseinandergesetzt.

  • BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 228/21

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - Auslandsbezug

    Auszug aus BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 55/19
    Sollen die Einzelumstände auf engere Verbindungen zu einem anderen Staat verweisen, müssen sie insgesamt das Gewicht der einschlägigen Regelanknüpfung deutlich übersteigen (vgl. BAG 26. April 2022 - 9 AZR 228/21 - Rn. 39 mwN) .

    Sie müssen alle Gesichtspunkte berücksichtigen, die das Arbeitsverhältnis kennzeichnen und würdigen, welche ihrer Auffassung nach "am maßgeblichsten" sind (BAG 26. April 2022 - 9 AZR 228/21 - Rn. 40; vgl. zu Art. 30 Abs. 2 Halbs. 2 EGBGB aF: BAG 7. Mai 2020 - 2 AZR 692/19 - Rn. 32; 18. September 2019 - 5 AZR 81/19 - Rn. 31, BAGE 168, 38) .

    Fehlt es an einer solchen Würdigung, ist dem Revisionsgericht eine eigene Rechtsanwendung möglich, wenn alle relevanten Tatsachen festgestellt sind (BAG 26. April 2022 - 9 AZR 228/21 - Rn. 40 mwN) .

  • BAG, 12.10.2021 - 9 AZR 133/21

    Anspruch auf Bildungszeit nach BzG BW - Qualifizierung zur Wahrnehmung

    Auszug aus BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 55/19
    Nachdem die Parteien die Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO und die Darlegung des Feststellungsinteresses iSv. § 256 ZPO ebenso wie die Vorinstanzen anders beurteilt haben, gebietet es das Gebot eines fairen Verfahrens, dem Kläger im fortgesetzten Berufungsverfahren die Möglichkeit zu eröffnen, seinen Sachantrag den Zulässigkeitsbedenken des erkennenden Gerichts anzupassen (vgl. BAG 4. Mai 2022 - 5 AZR 474/21 - Rn. 40; 12. Oktober 2021 - 9 AZR 133/21 - Rn. 24; 13. November 2018 - 3 AZR 482/16 - Rn. 14 ff.; 25. Januar 2017 - 4 AZR 517/15 - Rn. 70, BAGE 158, 54).

    b) Das Gebot eines fairen Verfahrens gebietet es, der Beklagten im fortgesetzten Berufungsverfahren die Möglichkeit zu eröffnen, sich hierzu zu äußern (vgl. BAG 4. Mai 2022 - 5 AZR 474/21 - Rn. 40; 12. Oktober 2021 - 9 AZR 133/21 - Rn. 24; generell zum verfassungsrechtlichen Gebot eines fairen Verfahrens: BVerfG 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05 - Rn. 7 ff.; BAG 14. September 2020 - 5 AZB 23/20 - Rn. 27, BAGE 172, 186) .

  • BGH, 14.06.2016 - XI ZR 242/15

    Bürgschaft: Einredeverlust des Bürgen im Hinblick auf den Ablauf der

    Auszug aus BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 55/19
    Dennoch wären mit Blick auf die gesetzlichen Regelungen, die für andere Formen des vertraglich vereinbarten Eintretens für eine fremde Schuld gelten (vgl. zur Bürgschaft BGH 14. Juni 2016 - XI ZR 242/15 - Rn. 24, BGHZ 210, 348) , hierfür konkrete Anhaltspunkte in der Vereinbarung erforderlich.

    aa) Bei einer Bürgschaft entfaltet ein zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner ergangenes Urteil nur dann gegenüber dem Bürgen eine Bindungswirkung, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist (vgl. BGH 14. Juni 2016 - IX ZR 242/15 - Rn. 24, BGHZ 210, 348) .

  • BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 474/21

    Überstundenvergütungsprozess - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 55/19
    Nachdem die Parteien die Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO und die Darlegung des Feststellungsinteresses iSv. § 256 ZPO ebenso wie die Vorinstanzen anders beurteilt haben, gebietet es das Gebot eines fairen Verfahrens, dem Kläger im fortgesetzten Berufungsverfahren die Möglichkeit zu eröffnen, seinen Sachantrag den Zulässigkeitsbedenken des erkennenden Gerichts anzupassen (vgl. BAG 4. Mai 2022 - 5 AZR 474/21 - Rn. 40; 12. Oktober 2021 - 9 AZR 133/21 - Rn. 24; 13. November 2018 - 3 AZR 482/16 - Rn. 14 ff.; 25. Januar 2017 - 4 AZR 517/15 - Rn. 70, BAGE 158, 54).

    b) Das Gebot eines fairen Verfahrens gebietet es, der Beklagten im fortgesetzten Berufungsverfahren die Möglichkeit zu eröffnen, sich hierzu zu äußern (vgl. BAG 4. Mai 2022 - 5 AZR 474/21 - Rn. 40; 12. Oktober 2021 - 9 AZR 133/21 - Rn. 24; generell zum verfassungsrechtlichen Gebot eines fairen Verfahrens: BVerfG 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05 - Rn. 7 ff.; BAG 14. September 2020 - 5 AZB 23/20 - Rn. 27, BAGE 172, 186) .

  • EuGH, 11.04.2019 - C-603/17

    Bosworth und Hurley - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der

    Auszug aus BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 55/19
    Ein individueller Arbeitsvertrag iSd. EuGVVO ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs des Europäischen Union eine Vereinbarung, mittels derer sich eine Person - der Arbeitnehmer - verpflichtet, während einer bestimmten Zeit für eine andere Person - den Arbeitgeber - nach deren Weisung Leistungen zu erbringen, für die sie als Gegenleistung eine Vergütung erhält (EuGH 11. April 2019 - C-603/17 - [Bosworth und Hurley] Rn. 25; 20. September 2007 - C-116/06 - [Kiiski] Rn. 25 mwN; vgl. zum unionsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff auch ErfK/Preis BGB § 611a Rn. 18 f.) .

    Ob diese Voraussetzung vorliegt, müsse in jedem Einzelfall von den hierfür zuständigen nationalen Gerichten anhand aller Gesichtspunkte und aller Umstände geprüft werden, die die Beziehungen zwischen den Beteiligten kennzeichnen (vgl. auch EuGH 11. April 2019 - C-603/17 - [Bosworth und Hurley] Rn. 25 mwN) .

  • BAG, 18.09.2019 - 5 AZR 81/19

    Griechische Spargesetze - Staatenimmunität

    Auszug aus BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 55/19
    Sie müssen alle Gesichtspunkte berücksichtigen, die das Arbeitsverhältnis kennzeichnen und würdigen, welche ihrer Auffassung nach "am maßgeblichsten" sind (BAG 26. April 2022 - 9 AZR 228/21 - Rn. 40; vgl. zu Art. 30 Abs. 2 Halbs. 2 EGBGB aF: BAG 7. Mai 2020 - 2 AZR 692/19 - Rn. 32; 18. September 2019 - 5 AZR 81/19 - Rn. 31, BAGE 168, 38) .
  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 84/17

    Anspruch eines AT-Beschäftigten auf Vergütung, die den Mindestabstand zur

    Auszug aus BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 55/19
    Diese kann in der Revision nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt oder gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen oder eine gebotene Auslegung unterlassen hat (vgl. BAG 16. Dezember 2021 - 8 AZR 498/20 - Rn. 25; 25. April 2018 - 5 AZR 84/17 - Rn. 16) .
  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 517/15

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags - Anwendbarkeit von Tarifverträgen des

    Auszug aus BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 55/19
    Nachdem die Parteien die Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO und die Darlegung des Feststellungsinteresses iSv. § 256 ZPO ebenso wie die Vorinstanzen anders beurteilt haben, gebietet es das Gebot eines fairen Verfahrens, dem Kläger im fortgesetzten Berufungsverfahren die Möglichkeit zu eröffnen, seinen Sachantrag den Zulässigkeitsbedenken des erkennenden Gerichts anzupassen (vgl. BAG 4. Mai 2022 - 5 AZR 474/21 - Rn. 40; 12. Oktober 2021 - 9 AZR 133/21 - Rn. 24; 13. November 2018 - 3 AZR 482/16 - Rn. 14 ff.; 25. Januar 2017 - 4 AZR 517/15 - Rn. 70, BAGE 158, 54).
  • BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 305/16

    Betriebsrentenanpassung - IFRS-Abschlüsse

    Auszug aus BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 55/19
    Dies wäre jedoch erforderlich gewesen, damit sichergestellt und dokumentiert ist, dass alle Mitglieder eines Spruchkörpers den gleichen Zugang zum gesamten Streitstoff hatten (vgl. BAG 12. Dezember 2017 - 3 AZR 305/16 - Rn. 58, BAGE 161, 142) .
  • BAG, 09.03.2021 - 9 AZR 312/20

    Widerruf eines Teilzeitverlangens nach § 8 TzBfG - abändernde Annahme iSv. § 150

  • BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 692/19

    Kündigung eines Flugbegleiters - Anwendbarkeit deutschen Rechts - § 18 BEEG als

  • BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 424/16

    Mindestlohn - Treueprämie - Schichtzulage

  • BAG, 11.07.2012 - 2 AZR 42/11

    Prozessvergleich - Anfechtung - Rücktritt

  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05

    Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch Verweigerung der

  • BGH, 15.04.2010 - IX ZR 86/09

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage hinsichtlich der Behandlung einer von

  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 44/06

    Resellervertrag

  • BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 1027/12

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung einer Betriebsrente -

  • EuGH, 10.02.2022 - C-595/20

    ShareWood Switzerland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

  • BAG, 14.09.2020 - 5 AZB 23/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - einfache Signatur

  • BAG, 16.12.2021 - 8 AZR 498/20

    Karenzentschädigung - Anrechnung anderweitigen Erwerbs

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12

    Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug -

  • BAG, 13.11.2018 - 3 AZR 482/16

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Einzelzusage - betriebliche Übung

  • BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 332/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anrechnung von Vordienstzeiten - Auslegung einer

  • LAG Baden-Württemberg, 15.08.2018 - 4 Sa 6/18

    Rechtswegzuständigkeit - internationale Zuständigkeit - Verbraucherbegriff nach

  • BAG, 27.07.2010 - 3 AZR 615/08

    Zulässigkeit der Klage - Streitgegenstand - Nettoabfindung

  • EuGH, 20.09.2007 - C-116/06

    Kiiski - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Schutz schwangerer

  • BAG, 18.02.2020 - 3 AZR 206/18

    Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers - Schadensersatz

  • EuGH, 09.07.2015 - C-229/14

    Balkaya - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 98/59/EG - Art. 1 Abs. 1

  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 233/18

    Einrede der Verjährung in der Revisionsinstanz

  • BAG, 05.10.2023 - 6 AZR 210/22

    AVR Caritas - Bereitschaftsdienst - Arbeitsunfähigkeit

    Das Gebot eines fairen Verfahrens (Art. 103 Abs. 1 GG, vgl. BAG 29. März 2023 - 5 AZR 55/19 - Rn. 29; 4. Mai 2022 - 5 AZR 474/21 - Rn. 40; 12. Oktober 2021 - 9 AZR 133/21 - Rn. 24; 18. Februar 2021 - 6 AZR 702/19 - Rn. 37, BAGE 174, 63; 7. Februar 2019 - 6 AZR 84/18 - Rn. 30; generell zum verfassungsrechtlichen Gebot eines fairen Verfahrens BVerfG 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05 - Rn. 7 ff.; BAG 14. September 2020 - 5 AZB 23/20 - Rn. 27, BAGE 172, 186) gebietet es, dem Kläger im fortgesetzten Berufungsverfahren die Möglichkeit zu eröffnen, zu der dem Arbeitszeitkonto zugrundeliegenden Vereinbarung sowie ggf. zu einer bestehenden Dienstvereinbarung iSd. § 9 Abs. 3 der Anlage 31 AVR Caritas ergänzende Ausführungen zu machen.
  • BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 168/23

    Aufstockung von Teilzeit auf Vollzeit - Anpassung der Vergütung

    Der Senat darf aber auch bei nichttypischen Willenserklärungen die Auslegung selbst vornehmen oder ergänzen, wenn das Landesarbeitsgericht - wie hier - den erforderlichen Sachverhalt vollständig festgestellt hat und kein weiteres tatsächliches Vorbringen der Parteien zu erwarten ist (vgl. BAG 29. März 2023 - 5 AZR 55/19 - Rn. 44 mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 06.09.2023 - 12 Sa 24/23

    Anspruch auf Kaufkraftausgleich des Grundgehalts

    Vor allem sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu berücksichtigen (BAG 29.03.2023 - 5 AZR 55/19, juris Rn. 45).
  • LAG Düsseldorf, 13.10.2023 - 10 Sa 169/23

    Einzelfallentscheidung zu der Frage des Ob und des Inhalts eines

    Vor allem sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu berücksichtigen (BAG 29.03.2023 - 5 AZR 55/19, juris Rn. 45).
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